Ethische Standards
Pflichten gegenüber Klienten
Die Mitglieder der IVSBB haben eine herausragende Verpflichtung, die Würde jeder Person zu achten, für die Bildungs- und Berufsberatung angeboten werden. Diese Verpflichtung schließt die Recht des lndivi-duums ein, unabhängig Entscheidungen zu treffen und für die getroffenen Entscheidungen die Verant-wortung zu übernehmen, sich urn Selbstbestimmung und persönliche Weiterentwicklung zu kümmern, und sich auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verlassen zu können. Die Pflicht zur Achtung der Würde der Klienten schließt für die Berater die Verantwortung ein, ihre Kenntnisse gesetzlicher Regelungen und Bestimmungen zum Schutz der Rechte der Klienten und der entsprechenden Verfahren auf dem lau-fenden zu halten.
Die Mitglieder der IVSBB erkennen die Verpflichtung an, in der Bildungs- und Berufsberatung für die Gleichberechtigung zu sorgen, ohne Vorurteile gegenüber allen Menschen, ungeachtet irgendwelcher Unterschiede in Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, religiöser Glaubensrichtungen, sexueller Orien-tierungen oder wegen einer Behinderung, sowie alle Formen entsprechender Diskriminierungen zu unterlassen.
Die Mitglieder der IVSBB achten aufmerksam auf die Gesamtheit der Bedürfnisse ihrer Klienten (bildungsbezogen, beruflich, persönlich und sozial), während sie mit ihnen kommunizieren, um die Planungen im Hinblick auf die berufliche Anpassung, Bildung und Ausbildung, Berufe und Laufbahnen zu gestalten. Sie sollen ihre Klienten an geeignete Experten weiterverweisen, wenn ihre eigenen Kompe-tenzen nicht dazu ausreichen, den Bedürfnissen der Klienten zu entsprechen.
Die Mitglieder der IVSBB informieren ihre Klienten - mündlich oder schriftlich - über die Zwecke, Ziele, Techniken, Geschäftspolitiken und die ethischen Standards, unter denen Bildungs- und Berufsberatung angeboten wird, ebenso über Bedingungen, unter denen Konsultationen mit anderen professionellen Beratern erforderlich werden könnten, sowie über gesetzliche oder geschäftliche Bedingungen, die sich auf die Art und Weise der Durchführung der Beratung beziehen. Jedwede Grenzen der Vertraulichkeit, die von Dritten vorgegeben werden, sind mit den Klienten zu besprechen, bevor sie in die Lage versetzt werden, darüber zu befinden, wie sie mit derartigen Begrenzungen bzw. deren Folgen umgehen wollen. Die Offenbarung vertraulicher lnformationen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Klienten.
Die Mitglieder der IVSBB fördern die unabhängigen Aktivitäten ihrer Klienten und verzichten deshalb auf jedes bewußte Vorschreiben oder Erzwingen von Wahlmöglichkeiten, Werthaltungen, Lebensstilen, Plänen oder Überzeugungen (z. B. grundstätzliche Ansichten zum Wirtschaftsleben), die zwar denen der Berater bzw. anderer Menschen entsprechen, nicht aber den persönlichen Einstellungen und Vorstel-lungen der Klienten.
Die Mitglieder der IVSBB erklären die Inhalte, Zwecke und Ergebnisse von Testverfahren sprachlich in einer Art und Weise, die für ihre Klienten verständlich ist. Entsprechend benutzen sie angemessene Stan-dards bei der Auswahl, Anwendung und Interpretation diagnostischer Verfahren. Mitglieder der IVSBB sind sich bewußt, daß neu aufkommende Verfahren, insbesondere computerunterstützte Testverfahren bzw. Berufsorientierungsprogramme, eine regelmäßige Anwenderschulung und die kontinuierliche Aus-wertung der Fachliteratur über Anwendung, Bewertung und Interpretation erforderlich machen.
Die Mitglieder der IVSBB erschließen ihren Klienten die Vorzüge neuer Techniken und angemessener Computerprogramme, wenn Forschung und Qualitätsprüfung deren Nutzung rechtfertigen. Die Berater stellen sicher, daß die Benutzung von Computerprogrammen oder anderer Techniken den Bedürf-nissen der Klienten angemessen ist, daß diese die Anwendung des Programms bzw. des Verfahrens verstanden haben, und daß eine daran anschließende Beratung sichergestellt ist. Die Mitglieder der IVSBB stellen weiterhin sicher, daß auch Angehörige von Minderheiten unbeschränkten Zugang zur besten verfügbaren Technik, auch Computertechnik, haben, und daß Computer- und andere Pro-gramme keine diskriminierenden, veralteten oder unzutreffenden lnformationen enthalten.
Die Mitglieder der IVSBB, die ihre beruflichen Kompetenzen, ihre Kenntnisse und Erfahrungen individu-ellen Klienten ebenso wie Organisationen zur Verfügung stellen, verwenden lnformationen, die ver-ständlich, zutreffend und bedeutsam sind, und die weder irreführendes noch betrügerisches Material enthalten.
Die Mitglieder der IVSBB vermeiden Interessenkonflikte, die das objektive und uneingeschränkte Eintreten für die Bedürfnisse ihrer aktuellen Klienten beeinträchtigen, wenn sie gleichzeitig als Mitarbeiter einer entgeltlichen Arbeitsvermittlung oder als Anwerber bzw. Agent im Auftrag von Arbeitgebern oder Bildungsträgern tätig werden. Wenn potentielle lnteressenkonflikte auftauchen, sollten sie dem Klienten bekannt gemacht werden.
Die Mitglieder der IVSBB begründen in geeigneter Weise, wenn ihre Dienstleistung nicht angeboten bzw. nicht fortgesetzt werden kann.
Verhalten gegenüber Kollegen und Geschäftspartnern
Die Mitglieder der IVSBB tragen dazu bei, kooperative Beziehungen zu Berufskollegen und Vorgesetzten zu entwickeln und zu unterhalten, um so die Bereitstellung eines optimalen Bildungs- und Berufsberatungsdienstes zu ermöglichen.
Die Mitglieder der IVSBB sind verpflichtet, ihre Berufskollegen und Vorgesetzten über Aspekte ihres Angebots der Bildungs-und Berufsberatung zu informieren, wie etwa im Hinblick auf Richtlinien zur Ver-traulichkeit und Verschwiegenheit.
Die Mitglieder der IVSBB stellen Berufskollegen, Vorgesetzten und der Verwaltung ihres Beratungsdien-stes zutreffende, objektive, umfassende und bedeutsame lnformationen über die Erfordernisse und Ergebnisse der Bildungs- und Berufsberatung zur Verfügung, und zwar zur Evaluation und zu anderen wichtigen Zwecken.
Die Mitglieder der IVSBB arbeiten mit ihren Kollegen mit dem Ziel zusammen, diese ethischen Standards in die Verfahren, Abläufe und Arbeitsbedingungen an ihrem Arbeitsplatz einzubringen. Wenn unmittelbare Informationen Zweifel am ethischen Verhalten eines/r Kollegen/in aufkommen lassen, sei diese/r Mitglied des IVSBB oder nicht, sollen die Mitglieder ihre Bedenken mit den betreffenden Kollegen diskutieren bzw. die ggf. vorgesehenen institutionellen Verfahren einleiten, um den Sachverhalt zu korrigieren.
In Fällen von Konflikten zwischen einzelnen ethischen Standards und Anweisungen der Geschäftsleitung bzw. mangelhafter Kooperation von Mitarbeitern wenden sich die Mitglieder des IVSBB unmittelbar an die verantwortlichen Vorgesetzten, um über die Auswirkungen solcher Konflikte zu diskutieren und nach Möglichkeiten zu suchen, diese zu beseitigen.
Verhalten gegenüber der Regierung und anderen öffentlichen Institutionen
Erforderlichenfalls wirken die Mitglieder der IVSBB in Zusammenarbeit mit Politikern, Ministerien oder Mitarbeitern der Verwaltungen beratend und unterstützend an Weiterentwicklungen der Bildungs- und Berufsberatungsdienste mit, die ethisch gestaltet und für die Bedürfnisse der Klienten bedeutsam sind.
Die Mitglieder des IVSBB sind sich der Qualifikationen und Ausbildungsgänge bewußt, die von kompe-tenten Bildungs- und Berufsberatern erwartet werden müssen, und sie setzen Mitarbeiter der Verwal-tungen und Ministerien sowie andere Personen diesbezüglich in Kenntnis.
Die Mitglieder der IVSBB arbeiten aktiv mit Einrichtungen, Organisationen und Einzelpersonen in anderen Institutionen zusammen, um so alle Bedürfnisse ihrer Klienten wahren und entsprechende Dienstleistungen bereitstellen zu können.
Pflichten gegenüber der Forschung und verwandten Aufgaben
Mitglieder der IVSBB, die über die entsprechenden Ausbildungen und Fähigkeiten verfügen, stellen sich ihrer Verantwortung, in einer Art und Weise Forschung zu betreiben und über deren Ergebnisse zu berichten, die den üblichen ethischen und wissenschaftlichen Verfahren der psychologischen und der Bildungsforschung entspricht. Soweit Daten von Klienten für Zwecke der Statistik, Evaluation, Forschung und Bildungsplanung verwendet werden, stellen Mitglieder des IVSBB die Vertraulichkeit der Identität ihrer Klienten sicher.
Die Mitglieder des IVSBB anerkennen ihre Verantwortung, sich an der Weiterentwicklung der Bildungs- und Berufsberatung zu beteiligen, indem sie ihre Fähigkeiten, ihr Wissen und ihr Expertentum mit Kollegen und beruflichen Vereinigungen, etwa mit der IVSBB, teilen.
Pflichten als Bildungs- und Berufsberater/in
Die Mitglieder der IVSBB durchlaufen die entsprechende Ausbildung und erhalten einen ständigen Lern-prozeß auf allen Gebieten des Wissens und der Fähigkeiten aufrecht, die erforderlich sind, um ein/e kom-petente/r Bildungs- und Berufsberater/in zu sein.
Mitglieder der IVSBB sind nur innerhalb der Grenzen ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung tätig und ver-weisen diejenigen Klienten, denen zu helfen sie selbst nicht in der Lage sind, an andere professionelle Berater. Jedes Mitglied der IVSBB trägt die Konsequenzen ihres/seines beruflichen Handelns und tut dies in der bewußten und konsequenten Beachtung der vorliegenden ethischen Normen.
Die Mitglieder der IVSBB reflektieren in ihrer Praxis sowohl die humanistischen Prinzipien, die einem ethi-schen Verhalten zugrunde liegen, als auch die ethischen Einflüsse, die sich aus sich verändernden sozi-alen und politischen Fragen ergeben. Dies schließt Fragen ein wie: Wer sind meine Klienten (Schüler, Stu-dierende, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, die Gesellschaft als Ganzes), und welche bedeutsamen ethischen Aspekte ergeben sich aus diesen Beziehungen? Wie unterscheiden sich verschiedene Formen der Inter-vention (Einzelberatung, Gruppenarbeit, computerunterstützte Programme, Beratung von Unternehmen im Interesse der Mitarbeiter) unter ethischen Gesichtspunkten? Wie soll die Bildungs- und Berufsbera-tung ethisch verantwortungsvoll auf die weltweiten Spannungen zwischen ökologisch/ökonomischen Zielen mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsplätze reagieren.?
Die Mitglieder der IVSBB sind dafür verantwortlich, ihre professionellen Kompetenzen zu pflegen und auf-rechtzuerhalten und kontinuierliche Fortbildung zu betreiben. Damit sollen sie sicherstellen, daß sie in der Lage sind, kompetente Dienstleistungen für Klienten unterschiedlicher kultureller Herkunft anzubieten und neue Theorien, Interventionstechniken, Computeranwendungen und Beurteilungsverfahren effizient einsetzen zu können. Die Mitglieder der IVSBB sind ständig darum bemüht, über alle Neuerungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der Bildungs-und Berufsberatung auf dem laufenden zu sein. Sie tun dies in Anerkenntnis der Tatsache, daß ihr berufliches und persönliches Erfahrungswissen und Wachstum während der gesamten eigenen beruflichen Laufbahn kontinuierlich weiterzugehen hat.
Die Mitglieder der IVSBB nehmen regelmäßig an Supervision teil, um auch dadurch die Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln, die für eine verantwortungsbewußte Umsetzung ihrer beruflichen Kom-petenzen erforderlich sind, und um auf diese Weise persönliche Ziele für ein fortgesetztes, kontinuierli-ches Lernen zu entwickeln.
Die Mitglieder der IVSBB sind sich ihrer Werthaltungen und Einstellungen bewußt, damit sie in der Hilfe-stellung, die sie ihren Klienten anbieten, diskret und objektiv bleiben. Insbesondere vermeiden sie alle Formen von Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Geschlecht und Alter.
Die Mitglieder der IVSBB beraten sich in Situationen, in denen ethische Fragen unklar oder mehrdeutig sind, mit Berufskollegen in einer vertraulichen Weise und versuchen, die Situation zu klären oder Strate-gien zur Veränderung der Umstände zu entwickeln, die das Problem verursacht haben. Scheitert dieser Versuch, sollen Bildungs- und Berufsberater Kontakt zum Generalsekretär der IVSBB aufnehmen und um Klärung bzw. Beratung nachsuchen bzw. eine Anfrage über ethisches Verhalten einreichen.